Wenn das passiert ist, können wir das leider nicht mehr ändern. Wir können aber im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen das Such- und Auswahlverfahren rechtssicher gestalten.
Oder
Lassen Sie sich von uns bereits bei der Vertragsgestaltung beraten. Zusammen entwickeln wir einen Vertrag, der auf die Besonderheiten des Einzelfalls abgestimmt und vollständig ist, aber keine überflüssigen oder unwirksamen Klauseln enthält.
Mit unseren Verträgen können Sie Ihre Rechte – gern mit unserer Unterstützung – selbst erfolgreich durchsetzen. Wir vertreten Sie arbeitsrechtlich – in überzeugender Korrespondenz oder im Äußersten vor Gericht. Auch bei Abmahnungen, Kündigung und Aufhebungsangeboten stehen wir Ihnen zur Seite.
Arbeitgebern stehen wir als ausgelagerte Rechtsabteilung zur Verfügung.
Joachim Schwarz