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Domainrecht - Abmahnung

Unter einer Abmahnung versteht man ein Mittel um Rechtsverletzungen aus dem Urheber-, Marken und Wettbewerbsrecht effektiv zu begegnen ohne dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben zu müssen. Gerade im Bereich des Domainrechts sind Abmahnungen in den letzten Jahren immer häufiger geworden, denn durch die Registrierung und Verwendung einer Domain können  rechtlich geschützte Markennamen und Produktbezeichnungen oder auch Namensrechte von natürlichen und juristischen Personen verletzt werden.

Wie alle Abmahnungen soll eine Abmahnung im Bereich des Domainrechts den Abmahnenden vor den Kosten eines Klageverfahrens bewahren.

Eine inhaltlich korrekte und rechtssichere Abmahnung in Domainstreitigkeiten enthält in der Regel folgende Elemente:

  • Begründung des Abmahnenden warum der Domainname seine Rechte verletzt (ggf. nachzuweisen durch bestehende Markenrechte des Abmahnenden)
  • Beschreibung der durch den Abgemahnten begangenen Verletzungshandlung
  • die Forderung die weitere Nutzung des Domainnamens zu unterlassen oder bei der zuständigen Registrierungsstelle löschen zu lassen
  • eine Umsetzungsfrist

Auf Seite des Abgemahnten gilt es in jedem Fall zu überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, sprich ob tatsächlich Namensrechte des Abmahnenden an der in Rede stehenden Domain bestehen.

Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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