Unter einer Abmahnung versteht man ein Mittel um Rechtsverletzungen aus dem Urheber-, Marken und Wettbewerbsrecht effektiv zu begegnen ohne dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben zu müssen. Gerade im Bereich des Domainrechts sind Abmahnungen in den letzten Jahren immer häufiger geworden, denn durch die Registrierung und Verwendung einer Domain können rechtlich geschützte Markennamen und Produktbezeichnungen oder auch Namensrechte von natürlichen und juristischen Personen verletzt werden.
Wie alle Abmahnungen soll eine Abmahnung im Bereich des Domainrechts den Abmahnenden vor den Kosten eines Klageverfahrens bewahren.
Eine inhaltlich korrekte und rechtssichere Abmahnung in Domainstreitigkeiten enthält in der Regel folgende Elemente:
Auf Seite des Abgemahnten gilt es in jedem Fall zu überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, sprich ob tatsächlich Namensrechte des Abmahnenden an der in Rede stehenden Domain bestehen.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.