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Strafrechtliche Haftung bei Kreditvergaben: Handlungsspielräume und Prüfungsmaßstäbe für Bankverantwortliche
Fachanwaltliche Beratung bei Risiken der Kreditvergabe, Untreue (§ 266 StGB) und Vermögensdelikten im Bankwesen

Wann droht strafrechtliche Haftung für Bankvorstände und Kreditentscheider?

Kreditvergaben sind ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit von Banken und Sparkassen – sie bergen jedoch erhebliche strafrechtliche Haftungsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit Untreue gemäß § 266 StGB und Betrugstatbeständen (§ 263 StGB).

Der Bundesgerichtshof (BGH, u. a. Urteil 3 StR 628/19) hat hierzu klare Leitlinien entwickelt. Demnach reicht nicht jede Pflichtverletzung im Rahmen der Kreditvergabe für eine Strafbarkeit aus. Vielmehr sind Unternehmensleiter und Bankmitarbeiter lediglich dann strafrechtlich verantwortlich, wenn sie in gravierender Weise gegen bankaufsichtsrechtliche oder interne Compliance-Pflichten verstoßen und damit vorsätzlich das Vermögen der Bank schädigen.

Zentrale Prüfschritte im Strafrecht:

Besteht eine Vermögensbetreuungspflicht?

Vorstandsmitglieder und Bankmitarbeiter verfügen treuhänderisch über das Vermögen der Bank. Der Maßstab leitet sich vorrangig aus der Satzung, internen Kompetenzregeln und – soweit anwendbar – § 93 AktG ab.

Wie wird die Sorgfaltspflicht bestimmt?

Das unternehmerische Ermessen bei Kreditvergaben wird grundsätzlich nur dann strafrechtlich durchbrochen, wenn eine evidente, also schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Insbesondere die Missachtung wesentlicher bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben (z. B. § 18 KWG, MaRisk, § 25a KWG) kann ein solches strafrechtlich relevantes Verhalten begründen.

Welche Pflichten bestehen bei der Kreditvergabe konkret?

Es sind umfassende Prüfungs- und Dokumentationspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Lage, der Mittelverwendung und der Risikoabwägung zu erfüllen. Gerade bei Sanierungs- oder Folgekrediten sind ein plausibles Sanierungskonzept, dessen Umsetzung und eine unabhängige fachliche Beurteilung zwingend zu dokumentieren.

Wann liegt strafbare Untreue oder Betrug vor?

Nur beim groben, evidenten Verstoß gegen diese Pflichten und klar nachweisbarer Kenntnis vom möglichen Schaden droht eine strafrechtliche Haftung. Das Risiko steigt, wenn interne Vorgaben, Informationspflichten oder gesetzliche Prüfstandards wissentlich missachtet werden oder ein persönlicher Vorteil angestrebt wird.

Fazit für Bankmitarbeiter und Entscheider:

Das Strafrecht sanktioniert nicht jeden unternehmerischen Fehler bei der Kreditvergabe. Aber bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe risikoreicher oder unzureichend geprüfter Kredite, kann real eine strafrechtliche Haftung entstehen – mit erheblichen Konsequenzen für Vorstand, Geschäftsleiter und beteiligte Mitarbeiter.

Praxis-Tipp:

Sorgfältige Dokumentation, interne Risikokontrollen und Compliance sind unerlässlich, um strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kreditvergaben zu vermeiden. Insbesondere Sanierungskredite erfordern ein professionelles Vorgehen und objektivierbare Erfolgsprognosen.

Professionelle Verteidigung und Beratung vom Fachanwalt:

Als erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und verteidige ich Bankvorstände, Organe und Mitarbeiter bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Kreditvergabeentscheidungen umfassend – von der Präventionsberatung bis zur aktiven Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Beratung zu strafrechtlicher Haftung bei Kreditvergaben im Bankensektor – praxisnah, kompetent und diskret.

 

 

 

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Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen