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Rechtsformen für Freiberufler im Vergleich: Welche Rechtsform passt für Freiberufler wohl am besten?
Die passende Rechtsform für Freiberufler: Ein Überblick

Freiberufler stehen vor der wichtigen Entscheidung, die passende Rechtsform für ihre Tätigkeit zu wählen. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur steuerliche Aspekte und Haftungsfragen, sondern auch den administrativen Aufwand und die langfristige Entwicklung ihres Unternehmens. In Deutschland stehen Freiberuflern mehrere Rechtsformoptionen zur Verfügung, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile bieten.

Einzelunternehmen: Einfach und direkt

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Hierbei tritt der Freiberufler direkt unter seinem Namen am Markt auf, ohne eine gesonderte Gewerbeanmeldung, da Freiberufler kein Gewerbe betreiben. Diese Form bietet volle Kontrolle und direkte Entscheidungsgewalt, birgt jedoch auch das Risiko der unbeschränkten persönlichen Haftung, was bei hohen Haftungsrisiken bedenklich sein kann.

Kapitalgesellschaften: Schutz und Struktur

Zur Absicherung privaten Vermögens bieten sich Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG) an. Diese Rechtsformen schützen das Privatvermögen der Gesellschafter, da nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Der Gründungsaufwand ist jedoch größer und beinhaltet die Notwendigkeit eines Stammkapitals sowie weiterführende administrative Pflichten.

Partnerschaftsgesellschaft: Speziell für Freiberufler

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die speziell für Freiberufler entwickelt wurde. Sie ermöglicht die Zusammenarbeit mehrerer Freiberufler unter einem gemeinsamen Namen. Seit der neuesten Gesetzesänderung können auch Fantasienamen verwendet werden, solange der Zusatz „Partnerschaft“ enthalten ist. Eine Variante ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt, sofern eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Weitere Optionen: GbR, OHG und KG

Durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten zu klassischen Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) auch für Freiberufler eröffnet. Diese Formen erlauben persönliche Haftungsbeteiligung und können in speziellen Konstellationen vorteilhaft sein.

Fazit: Individuelle Passform ist entscheidend

Die Wahl der Rechtsform sollte basierend auf den individuellen Bedürfnissen des Freiberuflers, wie Haftungsrisiken, gewünschtem Kapitalschutz und administrativer Belastbarkeit getroffen werden. Es empfiehlt sich, vor der Festlegung eine umfassende Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um die optimale Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu schaffen.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen