zur Übersicht

Provision von Amazon an Schulfördervereine bei Bestellung von Schulbüchern rechtswidrig

Das LG Berlin stufte eine Provisionszahlung des Onlinehändlers Amazon an Schulfördervereinen als wettbewerbswidrig und Verstoss gegen die Buchpreisbindung und damit wettbewerbwidrig ein. Amazon hatte den Fördervereinen Provision dafür gezahlt, dass Eltern bei dem Unternehmen ihre Schulbücher bestellen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte gegen diese Provisionszahlungen geklagt, weil damit die Buchpresibundung mittelbar umgangen werde. Die Buchpreisbindung bedeutet, dass Bücher bei Händlern in Deutschland überall zum gleichen Preis angeboten werden müssen, damit kein Preiswettbewerb entsteht. 

Das LG hat die Auffassung des Klägers betätigt. Eltern würden sich regelmäßig für eine Bestellung bei Amazon entscheiden, wenn damit auch der Förderverein profitiert. Damit trete gerade der Wettbewerb ein, den die Preisbindung verhindern solle. Zudem entstehe ein sozialer Druck für Eltern und Kinder, Bücher bei Amazon zu kaufen und nicht bei einem anderen Händler.

LG Berlin Az.: 101 O 55/13, nicht rechtskräftig

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen