Darlehen werden im privaten Umfeld häufig ohne schriftlichen Vertrag gewährt – ein Umstand, der die spätere Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen erheblich erschweren kann. Dass eine erfolgreiche Anspruchsverfolgung gleichwohl gelingen kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Lübeck.
Der Fall
Unser Mandant hatte einer Bekannten einen Betrag von 11.000 Euro als Darlehen für den Erwerb einer Wohnung zur Verfügung gestellt. Eine schriftliche Vereinbarung existierte nicht. Nachdem die Beklagte lediglich 7.000 Euro zurückgezahlt hatte, verweigerte sie jede weitere Zahlung und bestritt schlicht, dass überhaupt ein Darlehen vereinbart worden sei.
Unsere Strategie: Indizienbeweis statt Direktbeweis
Da ein schriftlicher Darlehensvertrag fehlte, setzten wir auf eine sorgfältig aufgebaute Indizienkette. Wir benannten Zeugen, die zwar den Vertragsschluss nicht unmittelbar miterlebt hatten, denen unser Mandant jedoch zeitnah von der Darlehensgewährung berichtet hatte. Ergänzend konnten wir nachweisen, dass die Beklagte gegenüber diesen Zeugen die Darlehensaufnahme nie in Abrede gestellt und sogar eine Teilrückzahlung über eine Zeugin abgewickelt hatte.
Die Entscheidung
Das Landgericht Lübeck bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung in vollem Umfang. Es stellte klar, dass auch sogenannte Zeugen vom Hörensagen vollwertige Beweismittel sind, deren Aussagen im Einzelfall zur richterlichen Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO genügen. Zwar seien an die Beweiswürdigung solcher Aussagen erhöhte Anforderungen zu stellen – diese waren hier jedoch erfüllt: Zwei in sich stimmige Zeugenaussagen deckten sich zeitlich und inhaltlich mit den Angaben unseres Mandanten, während die Einlassungen der Beklagten auffällig diffus und unkonkret blieben.
Die Berufung wurde zurückgewiesen, die Revision nicht zugelassen.
Was Mandanten daraus mitnehmen können
Auch ohne schriftlichen Vertrag sind Darlehensforderungen durchsetzbar – vorausgesetzt, die Beweisführung wird strategisch vorbereitet und konsequent umgesetzt. Entscheidend ist, sämtliche verfügbaren Indizien frühzeitig zu sichern und zu einer schlüssigen Beweiskette zu verknüpfen. Genau darin liegt unsere Stärke.
Sie haben eine offene Forderung, die Ihnen bestritten wird? Sprechen Sie uns an. Die Kanzlei JUSRA steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung in der prozessualen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche zur Seite.
Markus Jansen