zur Übersicht

Ausgebremst - Ferrari Spider kein Dienstwagen

Die Richter am Bundesfinanzhof haben in einer aktuellen Entscheidung einen Tierarzt trocken ausgebremst.

Dieser wollte bei seiner Einkommenssteuererklärung die Leasing-Kosten seines Ferrari Spider als Betriebskosten berücksichtigt wissen. Für einen Tierarzt mit Kleintierpraxis sei ein solcher Sportwagen allerdings kein angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschied.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich ein „ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer“ solch einen Repräsentationsaufwand unter Abwägung der Kosten und Vorteile nicht leisten würde.Die Richter sahen die Berücksichtigung der Leasingkosten auch deshalb als unstatthaft an, weil er den Ferrari in drei Jahren nur an 20 Tagen betrieblich genutzt hatte.

BFH Az. VIII R 20/12

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen