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Domainnamen als Marke

Grundsätzlich gilt, dass auch ein Domainname als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden kann. Besondere Eintragungshindernisse bestehen dabei regelmäßig nicht.

Es ist lediglich erforderlich, dass die in Rede stehende Domain dem Erfordernis der Unterscheidungskraft genügt. Ist dies nicht der Fall, so steht einer Eintragung ein absolutes Schutzhindernis im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Um unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu sein muss eine Domain die Ware oder Dienstleisung für die eine Eintragung beantragt wird als von einem eindeutig bestimmbaren Unternehmen stammend kennzeichnen.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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