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Domain-Sharing

Unter dem Begriff Domain- Sharing versteht man die gemeinsame Nutzung einer Domain durch mehrere natürliche oder juristische Personen. In der Praxis ist dieser Fall von untergeordneter Bedeutung und kommt wenn überhaupt nur im Zusammenhang mit sogenannten Portalseiten vor, also dann, wenn mehrere Unternehmen gemeinschaftlich eine Internetseite betreiben, die auf die jeweiligen Firmenseiten weiter verweist.

Domain- Sharing ist grundsätzlich nur auf Basis eines schuldrechtlichen Vertrags zwischen den Parteien möglich. Gesetzliche Ansprüche in Form von Teilhabeansprüchen wurden zwar in der Literatur diskutiert, von der überwiegenden Anzahl der Juristen jedoch abgelehnt.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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