zur Übersicht

Dispute-Eintrag

Unter einem Dispute Eintrag versteht man ein Verfahren der DENIC, mittels dem verhindert werden soll, dass eine Domain während eines anhängigen Rechtsstreits an Dritte weiterübertragen wird. Es handelt sich dabei um ein weitestgehend formloses Verfahren, bei dem der Antragssteller eines Dispute Eintrags lediglich gegenüber der DENIC nachweisen muss, dass ihm „ein Recht an der Domain zukommen mag“. In der Regel erfolgt dieser Nachweis mittels eines Handelsregisterauszugs oder der Vorlage einer Markenurkunde.

Ist eine Domain mit einem Dispute Eintrag versehen, so kann diese zwar vorerst weitergenutzt, jedoch für den Zeitraum eines Jahres nicht mehr an Dritte übertragen werden. Sollte es dann zu einer Löschung des Domainnamens kommen, so rückt der Antragsteller automatisch als Domaininhaber nach. Domaininhaber können sich gegen widerrechtliche Dispute Einträge gerichtlich zur Wehr setzen.

Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20