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Access-Provider

Ein Access- Provider ist frei übersetzt ein Zugangsanbeiter. Der klassische Fall eines Access- Providers ist der des Internetanbieters. Der Access- Provider stellt dem Benutzer hier die Möglichkeit zur Verfügung sich gegen Zahlung eines Entgelts mit dem Internet zu verbinden, stellt seinerseits jedoch keine Inhalte (engl. Content) bereit. Lange Zeit war juristisch umstritten in welchem Rahmen sogenannte Access- Provider für Rechtsverletzungen an denen sie mittels Verschaffung des Zugangs mitgewirkt haben haftbar gemacht werden konnten. Mittlerweile gilt der Grundsatz, dass ein Access- Provider solange nicht haftbar gemacht werden kann, wie er nicht selbst die Durchleitung und Vermittlung der rechtswidrigen Inhalte veranlasst hat.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.