Hunderten von Arbeitnehmern droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Gemildert werden sollen die Folgen durch einen Sozialplan, der u.a. den Übergang der nicht mehr benötigten Arbeitnehmer in eine Transfer- oder Beschäftigungs-/Qualifizierungsgesellschaft vorsehen soll. Das wirft erhebliche Rechtsprobleme und damit Beratungsbedarf für die Betroffenen auf.
Bei deren Lösung helfen wir Ihnen gern. Zudem bietet dieser drastische Personalabbau zahlreiche Fallstricke für den Arbeitgeber, wie z.B. im Zusammenhang mit Betriebsratsbeteiligung, Massenentlassungsanzeige, Sonderkündigungsschutz, Sozialauswahl, die wir für Sie prüfen und ggfls. gerichtlich geltend machen.
Es ist dringend davon abzuraten, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die weitreichende Folge haben, zu schließen, ohne eine vorherige eingehende arbeitsrechtliche Prüfung und Beratung.
Das erste Telefonat mit Joachim Schwarz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist vergütungsfrei.
Joachim Schwarz